Könnecke Patent

zum Schutz
technischer
Innovationen

Ihre Patentanwaltskanzlei
mit Sitz bei Berlin

Die Kanzlei Könnecke Patent ist eine im Jahr 2021 von mir, Dr. René Könnecke, gegründete Patentanwaltskanzlei mit Sitz an der südlichen Grenze von Berlin. Der Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt im Erwerb, Aufrechterhalten und Verteidigen von technischen Schutzrechten. Ebenfalls bin ich auf den Gebieten des Markenrechts, des Designrechts und des Arbeitnehmererfinderrechts beratend und vertretend tätig.

Das Ziel meiner Kanzlei ist es, jeden Mandanten individuell und vollumfänglich zu beraten, um eine für den Mandanten maßgeschneiderte Lösung zu finden. Ein auf Vertrauen basierender, enger Informationsaustausch ist mir sehr wichtig, um die Interessen des Mandanten bestmöglich umzusetzen und dessen Innovationskraft zu sichern. 

Als deutscher Patentanwalt bin ich vor allem befugt, Mandanten im Anmeldeverfahren und im Rechtsbestandsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Bundespatentgericht (BPatG) zu vertreten. Hinsichtlich Verletzungsverfahren oder Vindikationsverfahren besteht eine Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei. 

Als Patentanwalt mit naturwissenschaftlichem Hintergrund freue ich mich an dieser Schnittstelle zwischen Technik und Recht für Sie beratend und vertretend tätig zu sein. 

Patentrecht

Technische Innovationen sind ein wichtiger Bestandteil moderner Industriegesellschaften. Sie schaffen Wettbewerbsvorteile und sind allgemein maßgeblich für den Erfolg von Unternehmen verantwortlich. Dem Schutz des Patentrechts zugänglich sind jedoch nur technische Innovationen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. 

Der Schutz technischer Innovationen erfordert sowohl technische / naturwissenschaftliche als auch juristische Kenntnisse. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine Erfindung richtig verstanden und der technische Kern korrekt beansprucht wird. Meine langjährigen Erfahrungen als Wissenschaftler an einer Großforschungseinrichtung verbunden mit meinen stetig wachsenden Erfahrungen in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes sind eine solide Basis hierfür. 

Patentanwalt
Dr. René Könnecke

Ich bin promovierter Physiker und seit 2015 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Wertvolle Erfahrungen aus verschiedenen Kanzleien mit unterschiedlichen technischen Schwerpunkten fließen in die Beratung meiner Mandanten ein. Seit 2021 bin ich deutscher Patentanwalt.

Mein Physikstudium schloß ich an der TU-Berlin mit einer Diplomarbeit auf dem Gebiet der theoretischen Festkörperphysik ab. Anschließend arbeitete ich als Wissenschaftler für 8 Jahre an der Großforschungseinrichtung BESSY II. 

Meine experimentelle Doktorarbeit befasste sich mit der Holographie weicher Röntgenstrahlen im Ultrahochvakuum, wobei die Probenpräparation die Elektronen- und Ionen-Mikroskopie umfasste.

Als Postdoc arbeitete ich hauptsächlich auf dem Gebiet der Emissions- und Absorptionsspektroskopie weicher Röntgenstrahlen im Ultrahochvakuum, zum einen als Forscher, zum anderen als Verantwortlicher mehrerer Instrumente der Großforschungseinrichtung. 

Der Aufbau eines neuartigen Röntgenemissionsspektrometers für Flüssigkeiten im Ultrahochvakuum gehört zu meinen größten Erfolgen. 

Fachliche Kompetenzen

Leistungen

Anmeldestrategie

Beratung zum territorialen Schutzgebiet, zur Art des Schutzrechts, zu weiteren patentspezifischen, strategischen Fragestellungen

Anmeldung

Herausarbeitung des zu schützenden Kerns der Erfindung; Ausarbeitung von Patentanmeldungen und Vertretung in Patenterteilungsverfahren

Rechtsbestand

Führung von Einspruchs-, Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA bzw. BPatG

Schutzrechte

Recherche, Analyse und Überwachung von Schutzrechten Dritter

Produkte

Prüfung von Produkten auf Deckung/ Verletzung eigener Schutzrechte; Freedom-To-Operate Analyse

Patentverletzung

Beratung und Begleitung in Verletzungsverfahren in Kooperation mit Rechtsanwaltskollegen

Weitere Schutzrechte

Designrecht

Das Designrecht schützt eine nichttechnische Erscheinungsform (2D/3D) eines Produkts (gesamt/Teilbereich). Die Komplexität des Designschutzes ergibt sich vor allem aus dem Bestimmen der Eigenart und des Schutzumfangs unter Beachtung des Formenschatzes, der Musterdichte, das Ausnutzen der Gestaltungsfreiheit, der Sichtbarkeit beim bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie aus den Regelungen eines nicht-eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters.

Markenrecht

Das Markenrecht schützt ein Zeichen, welches eine Ware, eine Dienstleistung oder einen Namen einem bestimmten Unternehmen zuordnet. Eine Vielzahl an Möglichkeiten steht für die Wahl der Zeichenform zur Verfügung, die deutschlandweit oder EU-weit Schutz genießen. Die Komplexität des Markenrechts ergibt sich vor allem aus dem Beachten der Schutzhindernisse neben weiteren markenspezifischen Aspekten, wie der rechtserhaltenden Benutzung.

Arbeitnehmer-erfinderrecht

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Erfindungen, die während des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden. Die Komplexität des Arbeitnehmererfinderrechts ergibt sich vor allem aus der Abgrenzung zwischen Diensterfindung und freier Erfindung sowie aus Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Kontakt aufnehmen

Patentanwaltskanzlei 
Könnecke Patent

Wacholderweg 30
14532 Kleinmachnow
Deutschland

+49 (0)170 38 799 30

www.koennecke-patent.de

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